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Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter -  absolventen.at
Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter - absolventen.at

Dienstkleidung: Umkleidezeit ist Arbeitszeit
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BAG: Anziehen von Berufskleidung gehört zur Arbeitszeit
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Berufskleidung anziehen gilt als Arbeitszeit - dhz.net
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Umkleidezeiten sind auch Arbeitszeit - DGB Rechtsschutz GmbH
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Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst  | Haufe
Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst | Haufe

Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich rund einen halben Monatslohn»

Dienstkleidung: Muss der Chef die Umkleidezeit vergüten?
Dienstkleidung: Muss der Chef die Umkleidezeit vergüten?

Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter -  absolventen.at
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Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS
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Urteil nach Polizisten-Klage: Arbeitskleidung anziehen ist Dienstzeit - DER  SPIEGEL
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Gehört die Umkleidezeit automatisch zur Arbeitszeit?
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Diese Angestellten könnten beim Umziehen Geld verdienen | Tages-Anzeiger
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Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit | Arbeiterkammer Steiermark
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Müssen Umkleide- und Fahrtzeiten vergütet werden? | Rechtsdepesche
Müssen Umkleide- und Fahrtzeiten vergütet werden? | Rechtsdepesche

Umkleidezeit | Kanton Zürich
Umkleidezeit | Kanton Zürich

Stadt Zürich ändert Personalgesetz – Uniform anziehen gilt neu als  Arbeitszeit, doch es gibt Kritik | Tages-Anzeiger
Stadt Zürich ändert Personalgesetz – Uniform anziehen gilt neu als Arbeitszeit, doch es gibt Kritik | Tages-Anzeiger

Engagierte Kommentare zur Umkleidezeit : Region Zürich
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Gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit? – Gastgewerbe-Magazin
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Urteil: Gericht: Auch das Umziehen gehört zur Arbeitszeit | Augsburger  Allgemeine
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Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten  Blaufelder
Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten Blaufelder

Angezogen für den Job: Gehört das Umziehen zur Arbeitszeit? - n-tv.de
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Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
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Gelten Umkleidezeiten auch als Arbeitszeit?
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NZZ: Das Anziehen der Dienstkleider wird Teil der Arbeit : Region Zürich
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Arbeitskleidung: Wann die Zeit zum Umkleiden vergütet werden muss - dhz.net
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